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Auf Grund einer Reform des Wahlrechts im Bundesland Bremen infolge eines entsprechenden Volksbegehrens…
- Jeder Wähler hat fünf Stimmen, die er an die Kandidaten der Listen in seinem Wahlbereich geben kann. Die fünf Stimmen können in beliebiger Weise auf Kandidaten (Personenwahl) oder auf Wahlvorschläge in ihrer Gesamtheit (Listenwahl) verteilt werden. Jede Aufteilung ist zulässig, solange nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden.
- Die Städte Bremen und Bremerhaven bilden getrennte Wahlbereiche. Auch die Fünf-Prozent-Klausel wird getrennt angewandt.
Quelle: Wahlrecht.de
…ist eine Gegenüberstellung der Nichtwählerzahlen für jeden Wahlbereich etwas komplexer. Deswegen folgen hier nur die einfachen Nichtwähler-Zahlen in Prozent:
Bremen: 43,0
Bremerhaven: 51,9
Land Bremen: 44,5
Bundesland Bremen Gesamt: 46,5
Quelle: Landeswahlleiter.bremen.de
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